Der European Accessibility Act (EAA) – wie Barrierefreiheit das Internet freier macht

Mit einem barrierefreien Angebot starten Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens!
Zeigt das Profilbild Jenny Wullich
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Was ist Barrierefreiheit?

Rampen statt Treppen, breite Türen, absenkbare Busse?

In unserem Alltag stoßen wir immer wieder auf Barrierefreiheit. 
Barrierefreiheit bedeutet zunächst, die Welt so zu gestalten, 
dass jedem Individuum eine vollständige und gleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Miteinander ermöglicht wird.
Gerade vor dem Internet darf diese Teilhabe nicht halt machen. 

Das Stichwort: Inklusion!

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderung und mit sonstiger Mobilitäts-, Seh-, Hör-, oder Sprachbeeinträchtigung 
das Internet in gleicher Weise wie andere Menschen wahrnehmen, verstehen, mit ihm interagieren, darin navigieren und zu ihm beitragen können. 
Gerade für Menschen, welche mit einer Beeinträchtigung leben, ist der Computer nicht nur ein Arbeitsmittel, 
sondern darüber hinaus ein Hilfsmittel, um ihren Alltag selbstständig führen zu können, sowie ein Mittel gegen Isolation und soziale Ausgrenzung. 
Dazu müssen wir Hürden entfernt!

Hürden im Digitalen Raum – wie etwa:

> Für Menschen mit Sehbeeinträchtigung, die Texte mit niedrigem Kontrast schlecht Lesen können,
> Für Gehörlose, taube und schwerhörige Menschen, die Videos ohne Untertitel oder Gebärdensprache nicht verstehen,
> Für Nicht-Muttersprachler und Menschen mit Legasthenie, die komplizierte Texte mit Schachtelsätzen nur schwer verstehen,
> Oder für Menschen mit Konzentrationsschwächen oder kognitiven Einschränkungen, die von komplexen und viel animierten Webseiten gestresst werden;

Mithin betrifft die digitale Barrierefreiheit einerseits das visuelle Design, andererseits aber auch die Funktionsweisen im Netz. 
Dazu ist es nicht nötig, eine separate Version für Menschen zu schaffen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind.
Vielmehr sorgen die meisten Aspekte der digitalen Barrierefreiheit für eine höhere allgemeine Benutzerfreundlichkeit.
Zu nennen wären beispielhaft ein guter Kontrast, große Klickflächen oder eine intuitive Navigation.
Andere Aspekte sind für den normalen User visuell nicht einmal ersichtlich. 
Dabei handelt es sich um den strukturellen Aufbau des Programmcodes für Menschen,
die Hilfsmittel – wie etwa eine Vorlesesoftware – zur Navigation nutzen.

Warum digitale Barrierefreiheit?

So ziemlich jeder nutzt heutzutage das Internet. Aber was glauben Sie, 
wie viele Menschen sich dabei aufgrund von digitalen Barrieren einschränken müssen?
Aktuell ist in Deutschland etwa jeder 10. auf Barrierefreiheit im Alltag angewiesen. 
Laut dem statistischen Bundesamt lebten Ende 2021 etwa 71.000 blinde Menschen, 
47.000 hochgradig sehbehinderte Menschen und 440.000 sehbehinderte Menschen in Deutschland.[1] 
Die Anzahl von Menschen mit Schwerhörigkeit und/oder Sprach- oder Sprechstörung lag 2021 in Deutschland bei etwa 319.000.[2]
Ein Großteil dieser Menschen ist im Netz auf Barrierefreiheit angewiesen. 

Und denken Sie über folgendes nach:
Der Einstieg in einen Bus wird durch das Absenken für uns alle leichter.

Genauso verhält es sich auch im Netz. Was für einen Teil den Zugang ermöglicht, macht in für uns alle leichter.
Ermöglichen Sie Zugang, vergrößern Sie Ihren potenziellen Kundenstamm
und denken Sie schon heute an die Gesetze von Morgen:

Die EU-Richtlinie 2016/2102:

Öffentliche Stellen im europäischen Raum sind bereits seit dem 23. September 2018 dazu verpflichtet, ihr digitales Angebot barrierefrei zu gestalten.
Zu diesem Angebot gehören alle internen sowie externen Office-Dokumente, PDFs, Intra- sowie Extranets.

Die Richtlinie wird in Deutschland durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) umgesetzt

Ziel: Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben.

Die EU-Richtlinie 2019/882:

Der European Accessibility Act (EAA) trat 2019 in Kraft und soll zukünftig den Handel von barrierefreien Produkten und Dienstleistungen verbessern. 
Er ist als Ergänzung der Richtlinie 2016/2102 anzusehen.

Diese Richtlinie musste in nationales Recht überführt werden, sodass es in Deutschland im Juni 2022 zur Verkündung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kam.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:

Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) ist ab 2025 insbesondere der elektronische Geschäftsverkehr, wie beispielsweise ein Online-Handel, barrierefrei anzubieten. 
Das Gesetz tritt im Juni 2025 in Kraft mit der Folge, dass Anbieter ab diesem Zeitpunkt fünf Jahre Zeit haben, die gesetzlichen Vorgaben gemäß der europäischen Norm EN 301 549 umzusetzen. Diese orientieren sich an den vier Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0.

Prinzip 1: Wahrnehmbar – Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Prinzip 2: Bedienbar – Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Prinzip 3: Verständlich – Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Prinzip 4: Robust – Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierenden Techniken interpretiert werden können.

Darum sollten Sie sich schon heute um das Morgen kümmern:

Reichweite ­= Wettbewerbsvorteil

Indem Sie Ihr Webangebot schon heute barrierefrei zu Verfügung stellen, erreichen Sie nicht nur Menschen, die mit einer Beeinträchtigung leben, 
sondern auch die ältere Generation und erleichtern ihren bisherigen Kunden den Zugang.

Klug investieren

Schon heute gibt es in einigen Ländern gesetzlichen Pflichten zur Barrierefreiheit für Webseiten von Unternehmen. 
Das BSFG verpflichtet ab 2025. Viele unserer Kollegen nehmen das Thema langsam in Angriff und machen sich mit dem Thema betraut. 
Ist es so weit, müssen tausende Seiten angepasst und umstrukturiert werden. Wie überall wird es ein Kampf zwischen Angebot und Nachfrage. 
Allein in den USA stieg die Zahl der Klagen seit der Gesetzgebung wegen mangelhafter digitaler Barrierefreiheit dramatisch an. 
2018 gab es mehr als 2.000 Klagen auf Basis des Americans with Disabilities Act (ADA) – und damit auch das Risiko von Unternehmen, die dieses Thema vernachlässigten.[3]

Effizienz

Bei einer bestehenden Webseite nachträglich alle Barrieren zu entfernen, birgt nicht nur einen enormen Zeitaufwand, 
sondern wirkt sich auch regelmäßig negativ auf das Design aus. 
Soll eine Webseite neu aufgebaut oder auch nur neu designt werden ist es für uns ein leichtes
ein Design nach Ihren Vorstellungen barrierefrei umzusetzen.

Über Corporate Social Responsibility profilieren

Lassen Sie sich die Barrierefreiheit Ihrer Seite zertifizieren und nutzen sie dies nach außen. 
Sie können sich damit schon heute öffentlichkeitswirksam im Rahmen ihrer Corporate Social Responsibility positionieren 
und anderen ein gutes Vorbild sein.

[1] https://www.dbsv.org/zahlen-fakten.html
[2] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247950/umfrage/anzahl-der-schwerhoerigen-in-deutschland-nach-art-der-behinderung/
[3] https://www.european-accessibility-act.de/

Brieftaube von Designhoch10