Barrierefreies Webdesign: Internet für alle nutzbar machen

Zeigt das Profilbild Jenny Wullich

Zur Barrierefreiheit gehört mehr als eine Rampe vor der Eingangstüre, Piep-Töne für den Fußgängerüberweg und schwellenlose Duschen. Auch das Internet sollte von allen Menschen gleichermaßen nutzbar sein. Barrierefreies Webdesign macht das möglich. Aber was zeichnet barrierefreies Design aus? Worauf müssen Webdesigner und -developer bei der Gestaltung von Internetseiten achten? Und was haben ihre Kunden davon? Ein Ratgeber für mehr Teilhabe im Netz.

Barrierefreiheit: Eine Definition

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Barrierefreie Webseiten: Bald verpflichtend

Wer Webseiten barrierefrei gestalten will, sollte sich mit verschiedenen Richtlinien vertraut machen. Und zwar noch vor dem 28. Juni 2025: Denn dann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet Unternehmen zur Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, beispielsweise dem Onlinehandel und Telekommunikationsdienstleistungen. Somit müssen auch Websites, Webshops und Apps barrierefrei gestaltet sein. Wer gegen das BFSG verstößt, muss mit Strafen rechnen – ein Grund mehr, um sich schon jetzt um die barrierefreie Gestaltung der eigenen Webseite zu kümmern und diese entsprechend zu optimieren.

Das BFSG setzt die Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um. Deren Ziel ist es europaweit einheitliche Regeln zu Barrierefreiheit schaffen – basierend auf der europäischen Norm EN 301549, die sich wiederum an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientieren.

Geldautomaten und Bankdienstleistungen

Computer

Telefone und TV-Geräte

Telekommunikationsdienstleistungen

Transport

Online-Handel

Details und konkrete Maßnahmen regelt die europäische Norm EN 301 549.

Exkurs: Gesetze und Richtlinien für barrierefreies Webdesign im Überblick 

Die EN 301 549 ist die europäische Norm für digitale Barrierefreiheit. Sie setzt Standards fest für die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik des öffentlichen Sektors. Für die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik des öffentlichen Sektors ist die Einhaltung der Norm bereits Pflicht. Für die Privatwirtschaft gilt sie ab 2025.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt das EAA in deutsches Recht um. Verabschiedet wurde es am 16. Juni 2021 und tritt nach Ablauf der Übergangszeit am 28. Juni 2025 vollends in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind alle deutschen Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet. 

Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV)

Auf Landesebene existieren unterschiedliche Gesetze, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. In Deutschland gilt das Behindertengleichstellungsgesetz mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Sie ist die Weiterentwicklung der BITV 1.0 und seit dem 21. April 2021 in Kraft.

In der Schweiz gilt seit 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), das altersbedingte Einschränkungen bereits mitberücksichtigt. 

WCAG

Die „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG), zu Deutsch „Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte“ bündeln verschiedene Regeln anhand derer sich die Barrierefreiheit von Webseiten und Apps überprüfen lässt. Die WCAG sind ein anerkannter Standard der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C). In der EU sind sie für neue und bestehende Webseiten von öffentlichen Stellen bereits verpflichtend. Auch bekannte Insitutionen wie ISO, CEN, CENELEC, ETSO haben sie bereits zur Norm erklärt.
Die Web Content Accessibility Guidelines beschreiben vier Grundprinzipien für barrierefreies Webdesign:

  1. Wahrnehmbarkeit: Auch Menschen mit Sehbehinderung muss es möglich sein, mithilfe textlicher Alternativen und/oder guter Farbkontraste die Informationen auf einer Website wahrzunehmen.
  2. Bedienbarkeit: Nutzeroberfläche und Navigation müssen so aufbereitet sein, dass alle Nutzer in der Lage sind, die Website zu bedienen. Auch wenn sie dazu keine Maus benutzen können.
  3. Verständlichkeit: Informationen und Bedienung einer Website müssen einfach zu verstehen sein.
  4. Robustheit: Eine Website ist robust, wenn sie von verschiedenen Endgeräten sowie von Hilfstechnologien wie Vorlesefunktionen und Bedienungshilfen verlässlich aufgerufen und interpretiert werden kann.

Zur Umsetzung der WCAG-Richtlinie gelten drei Stufen.

Stufe A erfüllt die 25 Basis-Kriterien für barrierefreies Webdesign. Diese grundlegenden Anforderungen machen es möglich, dass Menschen mit Behinderung eine Website nutzen können. 

Stufe AA: erfüllt 13 weitere Kriterien, die die Website-Nutzung für die Mehrheit aller Menschen mit Behinderung ermöglichen. Die Anforderungen der Stufen A und AA sind bereits mit geringem Aufwand zu erfüllen. 

Stufe AAA erreichen Webseiten, die weitere 23 Kriterien erfüllen. Damit ist jedoch ein höherer Aufwand verbunden. 

Die Vorteile von barrierefreiem Webdesign

Digitale Teilhabe

Mehr Reichweite

Erweiterter Kundenkreis

Positive Usability

Rechtliche Verpflichtungen

Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Mobile Nutzung

Soziale Verantwortung

Gesteigerte Conversionrate

Umsetzung barrierefreier Webseiten: Beispiele und Lösungen

Schritt-für-Schritt zur barrierefreien Website: Nicht alle Kriterien lassen sich im Handumdrehen umsetzen. Vielmehr steht ein Prozess dahinter, der Erfahrung, Übung und den Willen zum stetigen Verbessern verlangt.

Grundsätzlich gilt es, an Personengruppen mit folgenden Einschränkungen zu denken:

Seheinschränkung

Farbblindheit

Blindheit

Schwerhörigkeit

Gehörlosigkeit

Motorische Einschränkungen

Spasmen

Lähmungen

Fehlende Gliedmaßen

Zittern

Muskelschwäche

Kognitive Einschränkungen

Lernschwierigkeiten

Leseschwäche

Konzentrationsschwäche

So setzt du barrierefreie Webseiten konkret um

Im Folgenden ist ein Beispiel aufgeführt, das die Umsetzung eines barrierefreien Webdesigns darstellt. Je nachdem, wie hochgradig die Einschränkung der Nutzer ist (Stufe 1 = leichte Einschränkung bis Stufe 3 = schwere Einschränkung) kommen unterschiedliche Maßnahmen zum Tragen.

Beispiel: Barrierefreies Webdesign für Menschen mit Sehbehinderung

Stufe 1: Typografie

Gut leserliche, serifenlose Schriften mit einem ausreichenden Zeilenabstand erleichtern das Lesen. Sie sollten groß angezeigt und für Menschen mit Sehbeeinträchtigung skalierbar sein. Das Verhältnis von Flatter- und Blocksatz sollte ausgeglichen sein.

Stufe 2: Kontraste

Schriften sollten sich eindeutig vom Untergrund abheben. Voraussetzung dafür ist ein gutes Kontrastverhältnis. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren diese für verschiedene Grade von Sehbeeinträchtigungen.

Stufe 3: Screenreader

Wer sich eine Website mithilfe eines Screenreaders vorlesen lässt, kann keine Bilder oder Grafiken betrachten. Der HTML-Quelltext einer Grafik bietet die einzige Möglichkeit, etwas über die visuellen Elemente einer Website zu erfahren. Aussagekräftige Alternativtexte sind für Screenreader-Nutzer daher essenziell.

Accessible Rich Internet Application (ARIA)

Der Webstandard WAI-ARIA macht Inhalte und Applikationen für Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich. Wenn Webentwickler und -designer ARIA-Elemente in die Navigations-Landmarken und JavaScript-Widgets einer Website integrieren, wird der Content barrierefrei.
ARIA kommt dann zum Einsatz, wenn der HTML-Code keine ausreichende Semantik für die Accessibility aufbringt. Dabei ist darauf zu achten, dass die HTML-Semantik nicht umdefiniert wird. Vielmehr ergänzen ARIA-Attribute den vorhandenen Code.

Jetzt loslegen und mehr Menschen dank barrierefreiem Webdesign erreichen

Du möchtest ein Projekt bei designhoch10 anfragen? Gerne schulen wir dich in einem Workshop und geben dir Tipps, wie du die Barrierefreiheit deiner Online-Präsenz steigern kannst.

Beispiele für barrierefreie Webseiten aus dem Netz

1. Gov.uk

Screenshot GOV.UK

Semantisches und gut strukturiertes HTML

Verbesserungen für Screenreader- und Tastaturbenutzer

selbsterklärende Namen der Navigationselement

ARIA-Attribute für Formular-Links

Der mögliche Wechsel zwischen Balkendiagrammen und Tabellen mit klaren Zahlen

2. scope.org.uk

Screenshot Scope

3. eurowings.com

Screenshot Eurowings

4. sogverkauf.de

Screenshot der Seite der Andreas-Hoffmann-Akademie

5. BSVSH.de

Screenshot der Seite BSVSH

Tools zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit

Digitale Werkzeuge unterstützen Webdesigner dabei, zu überprüfen, wie es um die Barrierefreiheit einer Seite steht:

Read Speaker

Der ReadSpeaker liest die Text-Inhalte einer Webseite laut vor. Durch einen Klick auf den Vorlese-Button wird der Text außerdem farbig hervorgehoben, damit User ihm problemlos folgen können. Außerdem lässt sich der ausgewählte Text in viele Sprachen übersetzen, die Vorlesegeschwindigkeit anpassen und verschiedene Stimmen können nach eigenen Vorlieben gewählt werden.

PageSpeed Insights

Die Ladegeschwindigkeit einer Website ist nicht nur ein wichtiges Kriterium für ihre Barrierefreiheit. Suchmaschinen wie Google und Bing bevorzugen schnell ladendende Seiten und belohnen sie mit einem besseren Ranking. Mithilfe eines Pagespeed-Tests erfahren Sie, wie schnell eine Domain lädt. Außerdem listet das Tool praktische Maßnahmen auf, anhand derer sich die Ladezeiten verbessern lassen.

Leserlich.info

Ein Kontrastrechner auf leserlich.info verrät, ob die gewählte Farbkombination einer Webseite barrierefrei ist. Dazu müssen lediglich die Farbwerte für Vorder- und Hintergrundfarbe eingegeben werden. Alternative Tool zur Überprüfung von Farbkontrasten sind Contrast Checker oder Color-Contrast-Analyser.

Google Lighhouse

Das Plugin für den Chrome-Browser ist ein automatisierter Test, der die „Accessibility Essentials“ einer Website überprüft. Dazu zählen neben Kontrasten, Schriftgrößen, Labels, Touch Targets oder Alt-Texten auch ARRIA-Attribute, die barrierefreie Navigation sowie der Audio- und Videoelementen zugrundeliegende Code. In Kombination mit der Browsererweiterung Headingmap ergibt sich ein guter Überblick der gesamten Websitestruktur.

Coblis

Mithilfe von Coblis lassen sich Farbfehlsichtigkeiten von Bildern simulieren. Dazu genügt es, einen Screenshot der eigenen Websitebilder abzuloaden.

LanguageTool

Wie verständlich und einfach ein Text formuliert ist, lässt sich mit dem LanguageTool überprüfen. Eine Alternative bietet darüber hinaus der Sprachassistent von WortLiga.

WAVE

Das Web Accessibility Evaluation Tool WAVE wurde von WebAIM.org entwickelt und untersucht Webseiten auf die wichtigsten Punkte der Barrierefreiheit. Dazu zählt der Check von Überschriftenstrukturen oder fehlenden Alt-Texten. Um eine Prüfung zu starten, rufen Sie das Tool auf und geben die entsprechende URL ein. Die Ergebnisse werden anhand von Symbolen direkt auf der geprüften Seite angezeigt. WAVE ist als Online-Version und Toolbar für Firefox, Edge und Chrome verfügbar. Wer auf der Suche nach einer robusteren, automatischen Tool-Lösung ist: Pope Tech nutzt Wave für seine Test- und Berichtsfunktion im Bereich Barrierefreiheit.

Lynx

Lynx ist ein textorientierter Browser. Mit seiner Hilfe lässt sich überprüfen, ob Webseiten auch bei ausgeschalteter Grafikfunktion ohne Informationsverlust lesbar sind und von sehbehinderten Menschen genutzt werden können. Alternativ lässt sich auch in Standard-Browsern die Anzeige von Grafiken ausschalten.

Screenreader-Check

Wer eine Sehbehinderung hat, ist darauf angewiesen, dass Webseiten für Screenreader kompatibel sind. Ob das der Fall ist, lässt sich einfach überprüfen. Zum Beispiel, indem Sie einen Screanreader auf Ihrem Mobiltelefon nutzen wie Google Talk Back (Androit) oder Apple VoiceOver (iOS).

BITV-Test

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozales hat im Rahmen des Projektes „Barreirefrei informieren und kommunizieren (BIK) ein Testverfahren entwickelt. Diesem liegen die Anforderungen der Barrierefreie. Informationstechnik-Verordnung (BITV) zugrunde. Sei basiert auf den Vorgaben der Web Cotnent Accessibility Guidelines (WCAG) der Web Accessibility Initiative (WAI).
Der BITV-Test besteht aus 60 Prüfschritten. Jeder einzelne wird ausführlich erläutert. Zum Abschluss eines Webprojektes können BITV-Tests bei BITV-Test-Prüfstellen beauftragt werden. Aber auch eine Selbstbewertung ist möglich.

Allen Tool-Lösungen zum Trotz: Der beste Test ist der durch einen echten User. Software kann die Sinne eines Menschen nur simulieren, nicht ersetzen. Um sicherzugehen, dass eine Website alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, sollte sie vor Live-Schaltung immer von Testpersonen geprüft werden.

Checkliste für barrierefreie Webseiten

Farbkonzepte mit starken Kontrasten

Leicht ersichtliche Websitestruktur

Trennung von HTML und CSS

Skalierbare Webseiten-Layouts, die auch bei starker Vergrößerung funktionieren (200 %)

Farbfehlsichtigkeiten (z.B. Rot-Grün-Blindheit) berücksichtigen

Aussagekräftige Ankertexte für Hyperlinks

Verschiedene Kontrastmodi (Optional)

Verzicht auf Schriftgrafiken

Navigation

Gut klickbare Links und Schaltflächen (für Maus, Finger, Eingabehilfen)

Website-Navigation ohne Maus ermöglichen

Mit Tastatur bedienbare Formulare und Umfragen

Abstände und Größe von Schaltflächen beachten

Navigation sollte über Touchscreen, Joystick, blick- oder mundgesteuerten Cursor und Tastatur steuerbar sein

Text

Leicht verständliche Sprache

Klar strukturierte Informationen

Hierarchisch gegliederte Überschriften

Tabellen für Screenreader lesbar gestalten

Vorgesehene HTML-Elemente nutzen

Gut leserliche Typografie

Medien

Eingebettete Videos mit Untertiteln

Audio-Inhalte mit Transkripten

Bilder in ausreichender Auflösung

Alternativtexte für Bilder hinterlegen

PDF-, Word- und PowerPoint-Dateien barrierefrei gestalten

Animationen vermeiden, die flackern und blinken (Sie können bei Epileptikern und Menschen mit vestibulären Störungen Schwindel, Kopfschmerzen auslösen)

Fazit: Barrierefreiheit von Anfang an

Webdesigner, die das Thema Barrierefreiheit mitdenken, arbeiten nachhaltig. Idealerweise integrieren sie die digitale Barrierefreiheit schon beim Start eines neuen Projektes in den Arbeitsprozess. Die Entwicklung einer Website betrifft viele Disziplinen, genauso wie ihre anschließende Pflege. Daher macht es Sinn, alle Beteiligten auch bei ihrer barrierefreien Gestaltung mit einzubeziehen – vom Projektmanager, dem Grafiker, über Redakteur bis zum Kunden.
Gerade Webseitenbetreiber profitieren in mehrfacher Hinsicht: Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben, verbessern die Performance ihrer Webinhalte und erweitern ihren Online-Kundenkreis. Allesamt gute Voraussetzungen, um die Konversionsrate und Verkäufe zu erhöhen. Bereits kleine Veränderungen bewirken viel.

Ein Tipp zum Schluss: In meinen Workshops vermittle ich übrigens, wie sich barrierefreies Webdesign selbst umsetzen lässt. Alternativ können Sie mich als Profi beauftragen – und sich so eine schnelle und saubere Umsetzung Ihres barrierefreien Webprojektes sichern.

Noch Fragen?

Bei barrierefreien Webseiten gibt es eine Menge zu beachten. Informiere dich bei meinen regelmäßig stattfindenden Q&A-Terminen. Jeden Mittwoch zwischen 9 und 10 Uhr stehe ich für Fragen rund ums barrierefreie Webdesign zur Verfügung. Hier geht’s zur Anmeldung.

FAQs

Was ist eine barrierefreie Website?

Um eine barrierefreie Webseite zu erstellen, folgen Sie diesen Schritten:

  1. Einhalten der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
  2. Klare Struktur und Navigation.
  3. Alternative Texte für Bilder.
  4. Kontrastreiche Farben für bessere Lesbarkeit.
  5. Tastaturzugänglichkeit sicherstellen.
  6. Vermeidung von Flash und Blinken.
  7. Bereitstellung von Transkripten und Untertiteln für Videos.
  8. Klare Kennzeichnung und genügend Zeit für Formulare.
  9. Testen mit Assistenztechnologien.
  10. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Barrierefreiheit.

In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorschriften, die dazu verpflichten, barrierefreie Websites zu haben. Diese Verpflichtungen können je nach Land und Rechtsprechung variieren. Unabhängig von gesetzlichen Anforderungen ist es jedoch eine ethische Verantwortung, sicherzustellen, dass Websites für alle Benutzer zugänglich sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen.

In Deutschland regelt u. a. die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) die Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen und bestimmten Dienstleistungen. Gemäß der BITV müssen Webseiten von öffentlichen Stellen bereits seit dem 23. September 2019 barrierefrei sein. Seit dem 23. Juni 2021 betrifft das auch viele Webseiten von nicht-öffentlichen Stellen. Die Übergangsfrist endet am 25. Juni 2025. Wer über eine Website elektronische Dienstleistungen anbietet, ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Website barrierefrei im Sinne des Gesetzes zu gestalten.

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Hallo, mein Name ist: Jenny Wullich

Und ich bin Designerin mit dem Schwerpunkt: Barrierefreies Design. Nachdem ich selbst lange [mit fast -7 Dioptrien] sehr wenig gesehen habe, habe ich mich 2019 mit dem Erbe meines Vaters zu einer Augen-Op entschlossen, die mir eine Sehqualität schenkte, die ich zuletzt als Kind hatte. Keine Kontaktlinsen mehr, keine trockenen Augen [Mit Brillen kam ich ja garnicht zurecht] und endlich wieder alles scharf sehen. Ich bin sehr glücklich, habe keine Schwierigkeiten mit den Augen mehr & nutze mein Wissen heute: Um die Brücke zwischen sehenden, schlecht sehenden und Sehbehinderten Menschen zu schlagen.

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